Unternehmerforum der Volksbank Main-Tauber vom 19.10.2011
Artikel der Fränkischen Nachrichten vom 22.10.2011

Unternehmerforum der Volksbank Main-Tauber: Inhaltliche und rechtliche Aspekte zu Patenten, Marken und Wettbewerb aufgezeigt

Guter Schutz für Erfindungen und Innovationen

BRONNBACH. Inhaltliche und rechtliche Aspekte zu den Themenbereichen Patente, Marken und Wettbewerb sowie Antworten auf wichtige Fragen zum gewerblichen Rechtsschutz, der jedes Unternehmen angeht, standen bei einem Unternehmerforum der Volksbank Main- Tauber im Bernhardsaal im Kloster Bronnbach im Mittelpunkt. Fachkompetente Referenten waren die beiden Patentanwälte Dr. Holger Spachmann und Karin Stumpf sowie Dr. Stefanie Boelck.

Die Referenten gingen auf Grundlagen, Erfolgspotenzial und typische Gefahren bei Patenten und Marken ein und verdeutlichten diese anhand von praktischen Beispielen. Durch den Erwerb und die Durchsetzung eigener Patent- und Schutzrechte könne im Wesentlichen nachhaltiger geschäftlicher Erfolg gesichert werden. Zugleich drohten einem Unternehmen erhebliche Gefahren aus der unmittelbaren oder mittelbaren Verletzung fremder Patent- und Schutzrechte und aus Wettbewerbsverstößen, die es zu vermeiden gelte.

"Patente bieten Schutz für technische Erfindungen und Innovationen und gehören zu den wertvollsten Ressourcen eines Unternehmens", erklärte Spachmann in seinem Referat über "Technische Schutzrechte - Patente und Gebrauchsmuster". Rechtliche Grundlagen in Deutschland seien das Deutsche Patentgesetz, das Patente auf 20 Jahre befristet schütze, sowie als dessen "kleines Geschwister" das Gebrauchsmusterschutzrecht. mit dem jedoch nur eine zehnjährige Schutzwirkung erzielt werden könne. Patentrechte hätten in Deutschland zwar eine lange Tradition - das erste Patent wurde bereits im Jahr 1877 verliehen - international werden jedoch speziell in Japan weit mehr Patente angemeldet. Ein deutlicher Anstieg sei zudem in den letzten Jahren in China verzeichnet worden.

Im Bereich des Patentrechts könne ein Unternehmen zum einen aktiv teilnehmen, unter anderem durch Anmeldung von Schutzrechten sowie durch Marketing in Form des Verkaufs oder der Lizenzvergabe dieser Rechte. Zum anderen sei ein Unternehmen zur passiven Teilnahme gefordert, in dem zum Beispiel die Pflicht zur Beachtung von Schutzrechten Dritter bestehe.

Über "Marken und Designerschutzrechte - Marken und Geschmacksmuster" berichtete Stumpf im zweiten Referat. An einem von ihr präsentierten Produktbeispiel verdeutlichte sie die Problematik bei der Namensfindung einer Marke. Der Name "Eierschalensollruchstellenverursacher" würde zwar die wesentlichen Eigenschaften und Funktionen dieses Haushaltswerkzeuges beschreiben, sei allerdings zu kompliziert und zu ungriffig. Der von seinem Erfinder und Hersteller schließlich verliehene einfache Markennamen "Clack" sei hingegen nicht als geschützte Marke anerkannt worden, da er nach Auffassung der Prüfer lediglich eine lautmalerische Wiedergabe eines beim Eieröffnen natürlichen und üblichen Geräusches sei und keine spezifische Eigenheit darstelle.

Einfachheit, Relevanz, indem ein Name zu einem Produkt passe, Freundlichkeit durch einen angenehm und sympathisch wirkenden Namen sowie leichte Einprägsamkeit nannte Stumpf als entscheidende Kriterien für einen Erfolg versprechenden Produktnamen. Zudem solle ein Name originell wirken. Als Beispiel für einen sehr gelungenen  und erfolgreichen Markennamen, der diese Kriterien erfülle, nannte sie das Erfrischungsgetränk "Bionade", zumal dieser Name auch international verständlich sei. Zudem sollten bei der Namensfindung für eine Marke unbedingt eventuelle Bedeutungen in anderen Sprachen überprüft werden, um ein "Name Flopping" zu vermeiden.

Im letzten Vortrag informierte Boelck über Entwicklungen im Wettbewerbsrecht, insbesondere über die Abmahnung unwirksamer AGB Klauseln und über überraschend teure Folgen der Verletzung von Informationspflichten. Das Wettbewerbsrecht diene vor allem dem Schutz der Mitbewerber und Verbraucher sowie einem unverfälschten Wettbewerb auf dem Markt. "Nachahmungen sind in bestimmten Grenzen erlaubt, sofern sie nicht gegen eingetragene Schutzrechte verstoßen", hob Boelck hervor. "Je identischer eine Nachahmung ist, umso eher kann allerdings eine Unlauterkeit gegeben sein", gab sie zu bedenken.

Besonders problematisch sei es, wenn ein nachgeahmtes Produkt eine schlechtere Qualität als das Original aufweise, da dies zu einer Rufbeeinträchtigung des Originalherstellers und dessen Produkt führen könne. In einer abschließenden Publikumsdiskussion hatten die Zuhörer Gelegenheit, ihre individuellen Fragen an die Referenten zu stellen.

voba


Compliance-Workshop v. 25.05.2011
Pressenotiz

Compliance-Workshop der Bronnbach-Akademie

Die Wirtschaftsförderung Main-Tauber (WMT)  und  die Kanzlei Heidelmann (Wertheim) sowie die Anwaltskooperation MAINADVO  haben kürzlich im Rahmen der Bronnbach-Akademie einen Compliance-Workshop für Führungskräfte kleiner und mittlerer Unternehmen veranstaltet. Dass der Workshop bis auf den letzten Platz ausgebucht war, sieht WMT-Geschäftsführer Ralf Lauterwasser als einen Beweis dafür an, welches große Interesse heimische Unternehmen an Aufbau und Verbesserung ihrer Compliance-Strukturen haben. Es ist ein besonderes Anliegen der WMT, Unternehmen auch auf diesem Gebiet mit spezieller Beratungskompetenz in der Region zu vernetzen. Effiziente Compliance ist ein wichtiger Wettbewerbsfaktor.

Unter Leitung von Rechtsanwältin Dr. Stefanie Boelck wurden zunächst die Grundlagen von Compliance behandelt. Damit verbindet man gewöhnlich die Verfolgung von Korruption in Großunternehmen. Richtig verstandene Compliance betrifft jedoch sämtliche betrieblichen Bereiche. Besonders die Geschäfte des täglichen Geschäftsverkehrs bergen häufig Risiken, die nicht auf den ersten Blick erkennbar sind. Verant-wortlich für die Sicherstellung rechtskonformen Verhaltens im Unternehmen ist der Unternehmensleiter. Am Beispiel einer Urheberrechtsverletzung durch Mitarbeiter zeigte Dr. Boelck, dass ein Unternehmensleiter sogar persönlich haften kann, wenn er den Tatbestand einer Rechtsverletzung gar nicht kennt (Organisationshaftung).

Praktisch greifbar gemacht wurde Compliance von den Referenten für die Teilbereiche Umwelt (RA Baumann), Arbeitsrecht (RAin Dr.Boelck), Steuern (RA Graf), Datenschutz (RA Jun) und Produktrückruf  RA Heidelmann). Für alle Bereiche gilt, dass jeder Akteur, vom Unternehmensleiter  bis zum Gewässerwart, seinen Verantwortungsbereich so zu organisieren hat, das eine Gefährdung geschützter Rechtsgüter Dritter vermieden wird.  Bei der Umsetzung betrieblicher Verpflichtungen sind immer auch die Wechselwirkungen  mit allen möglichen anderen Bestimmungen zu beachten.

In der sehr lebhaften Abschlussdiskussion ging es um Sinn und Zweck von festzuschreibenden Unternehmensgrundsätzen/ freiwilligen Selbstverpflichtungen (Code of Conduct), die zur Motivation der Mitarbeiter dienen und aus verschiedenen Gründen gegenüber Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit sichtbar gemacht werden sollen. Wichtig ist, die Unternehmensgrundsätze auch tatsächlich zu leben. Ihre Nichtbeachtung kann als unlauterer Wettbewerb verfolgt werden. Einige Teilnehmer äußerten ihren Unmut darüber, dass insbesondere marktstarke Handelsketten die rechtsverbindliche Unterwerfung unter deren Codes of Conduct verlangen, die Verpflichtungen enthalten, die gar nicht alle im Detail erfüllt werden können. 

Ein besonderes Lob sprachen Veranstalter und Teilnehmer für die professionelle Technik und das Ambiente des Tagungsraums sowie für die hervorragende Unterstützung durch die Klosterverwaltung aus.